Kind mit Behinderung: Welche Assistenz ist möglich? Von Schulbegleitung bis Freizeitassistenz

Assistent schiebt einen Jungen im Rollstuhl durch den Skatepark

Wenn Eltern an Unterstützung für ihr Kind mit Behinderung denken, fällt meist zuerst die Schulbegleitung ein. Doch Assistenz kann viel mehr: Sie kann Kindern und Jugendlichen auch in der Freizeit helfen, selbstständiger zu werden, Freundschaften zu knüpfen und dabei zu sein.

Welche Formen von Assistenz gibt es für Kinder und Jugendliche?

Schul- und Kita-Begleitung

Eine Schulbegleitung (auch Schulassistenz) unterstützt dein Kind im Schulalltag, damit Lernen und Dabeisein gelingen. Rechtlich sind das Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX). Für die Kita gibt es entsprechende Begleitungen.

Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche

Fußball, Pfadfinder, Musikschule, Schwimmen oder einfach mit Gleichaltrigen unterwegs sein: Eine Freizeitassistenz begleitet dein Kind zu Angeboten im Sozialraum. Ziel ist, dass dein Kind möglichst selbstständig teilnimmt – die Assistenz tritt mit der Zeit immer mehr in den Hintergrund. Im Landkreis Lüneburg gibt es dafür eigens vereinbarte Assistenzleistungen für Kinder und Jugendliche außerhalb von Schule.

Entlastung für die Familie

Hat dein Kind einen Pflegegrad, stehen zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI) oder – ab Pflegegrad 2 – der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro pro Jahr (§ 42a SGB XI).

Wer ist zuständig?

  • Körperliche oder geistige Behinderung: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – in Lüneburg zum Beispiel das Sozialamt der Hansestadt bzw. der Landkreis.
  • Seelische Behinderung: Kinder- und Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII – zuständig ist das Jugendamt, in Lüneburg der Allgemeine Sozialdienst (ASD).

Bei der Bedarfsermittlung gibt es in Niedersachsen eigene Basisdaten-Bögen für Kinder und Jugendliche. Wie das Verfahren abläuft, erklären wir in unserem Beitrag B.E.Ni einfach erklärt.

Tipps für Eltern

  • Beschreibe im Antrag konkret, wo dein Kind Unterstützung braucht und was es gern tun möchte.
  • Halte Arztberichte, Befunde und ggf. den Schwerbehindertenausweis bereit.
  • Lass dich kostenlos beraten – zum Beispiel bei der EUTB PädInklusiv in Lüneburg.
  • Denk frühzeitig an den Übergang ins Erwachsenenalter: Wechselt die Zuständigkeit, soll das Verfahren in der Regel ein Jahr vorher eingeleitet werden.

Du möchtest wissen, welche Assistenz für dein Kind möglich ist? Schreib uns – wir beraten dich gern.

Quellen

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Wir beraten dich gern – kostenlos und unverbindlich.

Ich brauche Assistenz

AiA Nord – dein Assistenzdienst in Lüneburg und Umgebung

Assistenten im Alltag Nord (kurz AiA Nord) ist ein Assistenzdienst nach SGB IX mit Sitz in Lüneburg. Wir begleiten Menschen mit Behinderung in der Stadt und im Landkreis Lüneburg, im Landkreis Harburg, in Uelzen und in Hamburg. Für Kinder und Jugendliche haben wir eine eigene Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg. Assistenz kann über die Eingliederungshilfe (§ 78 und § 112 SGB IX) oder als Persönliches Budget finanziert werden.

Mehr über unsere Leistungen und die Finanzierung erfährst du auf unserer Website. Du möchtest wissen, ob Assistenz für dich oder dein Kind in Frage kommt? Ich brauche Assistenz – jetzt Kontakt aufnehmen.