B.E.Ni einfach erklärt: So läuft die Bedarfsermittlung in Niedersachsen ab

Persönliches Gespräch mit einer Frau im Rollstuhl

Wer in Niedersachsen Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt – zum Beispiel eine persönliche Assistenz –, kommt an B.E.Ni nicht vorbei. Für viele ist das erst einmal ein großes Fragezeichen. Hier erklären wir, was dahintersteckt und wie du dich gut vorbereitest.

Was ist B.E.Ni?

B.E.Ni steht für BedarfsErmittlung Niedersachsen. Es ist das Instrument, mit dem die Träger der Eingliederungshilfe in Niedersachsen deinen individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln. Rechtliche Grundlage ist das Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX. § 118 SGB IX schreibt vor, dass der Bedarf mit einem Instrument ermittelt wird, das sich an der ICF orientiert – der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation.

Das Besondere: Im Mittelpunkt stehen nicht deine Diagnosen, sondern deine Teilhabe – also was du in deinem Alltag tun möchtest, was dir dabei schwerfällt und welche Unterstützung du brauchst.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Antrag: Du beantragst Eingliederungshilfe beim zuständigen Amt (in der Regel Sozialamt bzw. Fachdienst Eingliederungshilfe deines Landkreises oder deiner Stadt).
  2. Einladung: Das Amt lädt dich zu einem Gespräch ein. Du darfst eine Person deines Vertrauens mitbringen (§ 117 Abs. 2 SGB IX).
  3. Vorbereitung: Mit dem Vorbereitungsheft des Landes kannst du vorab notieren, was dir wichtig ist, was so bleiben soll und was sich ändern soll – auch in Leichter Sprache, mit Bildern oder Fotos.
  4. Gespräch zur Bedarfsermittlung: Gemeinsam wird besprochen, wo du Unterstützung brauchst und welche Ziele du hast. Daraus entsteht die Zielplanung, die du prüfst und unterschreibst.
  5. Gesamtplankonferenz (optional): Mit deiner Zustimmung können alle Beteiligten an einen Tisch kommen. Du kannst eine Konferenz auch selbst vorschlagen.
  6. Bescheid: Du erhältst einen Leistungsbescheid mit der bewilligten Unterstützung.
  7. Überprüfung: Spätestens nach zwei Jahren wird geprüft, ob die Hilfe wirkt und ob sich deine Ziele verändert haben.

Welche Bögen gibt es – und wer füllt sie aus?

B.E.Ni besteht aus mehreren Bögen. In der aktuellen Version 4.0 (in Niedersachsen derzeit in der freiwilligen Erprobung, daneben wird Version 3.1 genutzt) sind das unter anderem:

  • 1A Basisdaten – persönliche Daten, rechtliche Vertretung, Schwerbehinderung (GdB, Merkzeichen), Pflegegrad, Krankenversicherung. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine eigene Fassung.
  • 1B Bedarfsermittlung – deine gesundheitliche Situation und neun Lebensbereiche nach der ICF, zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikation, häusliches Leben oder Freizeit und Gemeinschaft. Wichtig: Es wird ausdrücklich festgehalten, wie du selbst deine Situation einschätzt.
  • 1C Zielplanung und 1D Empfehlung der Leistung
  • 2 Feststellung der Leistung
  • 3 Berichte zum Verlauf – von dir selbst, vom Leistungserbringer (zum Beispiel deinem Assistenzdienst) und die Zielauswertung durch das Amt.

Du musst die Bögen nicht allein ausfüllen. Die Bedarfsermittlung führt das Amt gemeinsam mit dir im Gespräch durch. Die Verlaufsberichte schreibt später unter anderem der Dienst, der dich unterstützt.

Welche Rolle spielen Ärztinnen und Ärzte?

Im Bogen zur Bedarfsermittlung werden Diagnosen festgehalten – mit Angabe, ob sie durch einen Befundbericht, eine Stellungnahme oder ein Gutachten festgestellt wurden. Laut Handbuch des Landes können im Einzelfall auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, das Gesundheitsamt oder der Landesarzt einbezogen werden; vorliegende sozialmedizinische Gutachten fließen in die Bedarfsermittlung ein. Welche Unterlagen genau angefordert werden, entscheidet das zuständige Amt im Einzelfall.

Checkliste: Das solltest du bereithalten

  • aktuelle Arztberichte, Befunde oder Gutachten (zum Beispiel von Fachärzten)
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheid über den GdB
  • Bescheid über einen Pflegegrad, falls vorhanden
  • Nachweise über eine rechtliche Betreuung oder Vollmacht
  • deine Notizen aus dem Vorbereitungsheft: Was ist dir wichtig? Was möchtest du erreichen?

Wer hilft mir bei B.E.Ni?

Kostenlose und unabhängige Unterstützung bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) – in Lüneburg zum Beispiel PädInklusiv. Auch eine Vertrauensperson aus Familie oder Freundeskreis kann dich begleiten. Und natürlich beraten wir dich gern, wenn du Assistenz beantragen möchtest – mehr dazu in unserem Beitrag Wo lasse ich mich unabhängig beraten?

Quellen

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Ich brauche Assistenz

AiA Nord – dein Assistenzdienst in Lüneburg und Umgebung

Assistenten im Alltag Nord (kurz AiA Nord) ist ein Assistenzdienst nach SGB IX mit Sitz in Lüneburg. Wir begleiten Menschen mit Behinderung in der Stadt und im Landkreis Lüneburg, im Landkreis Harburg, in Uelzen und in Hamburg. Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX werden über die Eingliederungshilfe bewilligt – wahlweise als Sachleistung oder als Persönliches Budget. Ergänzend kann bei Pflegegrad der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden.

Mehr über unsere Leistungen und die Finanzierung erfährst du auf unserer Website. Du möchtest wissen, ob Assistenz für dich oder dein Kind in Frage kommt? Ich brauche Assistenz – jetzt Kontakt aufnehmen.