FINANZIERUNG

Wer bezahlt die persönliche Assistenz?

Für persönliche Assistenz gibt es verschiedene Kostenträger. Wir beraten dich, welche Möglichkeiten für dich infrage kommen, und unterstützen dich beim Antrag.

Anerkannter Partner für deine Assistenz

Erwachsene: Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen

Mit dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, haben wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX für qualifizierte und kompensatorische Assistenz. Ist Eingliederungshilfe bewilligt, übernimmt der Kostenträger die Kosten.

Kinder und Jugendliche: Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben wir mit dem Landkreis Lüneburg eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX. Sie umfasst Assistenz in Freizeit, Vereinen und Sozialraum – außerhalb von Schule und in Abgrenzung zur Schulbegleitung.

Zusätzlich anerkannt nach § 45a SGB XI: Mit Pflegegrad kannst du ergänzend zur Eingliederungshilfe deinen Entlastungsbetrag bei uns einsetzen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Diese Kostenträger kommen infrage

Eingliederungshilfe (SGB IX)

Die wichtigste Grundlage: Das Bundesteilhabegesetz sichert Menschen mit Behinderung Leistungen zur sozialen Teilhabe (§§ 78, 113 SGB IX). Den Antrag stellst du in Niedersachsen meist beim Landkreis bzw. der Stadt. Für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche haben wir eigene Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist meist die Eingliederungshilfe des Landkreises zuständig – dafür haben wir eine eigene Vereinbarung. Je nach Situation kann auch die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) die Assistenz finanzieren.

Ergänzend: Leistungen der Pflegekasse

Mit Pflegegrad kannst du zusätzlich zur Eingliederungshilfe Leistungen der Pflegekasse bei uns einsetzen: den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), unter bestimmten Voraussetzungen die Verhinderungspflege oder bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Persönliches Budget

Statt Sachleistungen erhältst du einen Geldbetrag und organisierst deine Assistenz selbst – zum Beispiel mit uns als Dienstleister. Du hast schon ein eigenes Team? Wir stellen es bei uns ein und du behältst deine Freiheiten.

Selbstzahlung / private Finanzierung

Du möchtest Leistungen privat bezahlen oder ergänzen? Sprich uns an – wir erstellen dir ein transparentes Angebot.

Für Kostenträger und Fallmanager

Sie planen eine Assistenz im Gesamtplanverfahren? Schildern Sie uns den Fall kurz – wir senden Ihnen unsere Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zu und vereinbaren gern einen Termin zur Fallbesprechung.

Dein Team

SCHON EIN EIGENES TEAM?

Vom Persönlichen Budget ins Dienstleistungsmodell – mit deinem Team

Du organisierst deine Assistenz bisher selbst über das Persönliche Budget und möchtest in ein Dienstleistungsmodell wechseln? Wir stellen dein bestehendes Team bei uns ein – und du behältst deine Freiheiten.

Dienstpläne, Abrechnung, Lohn und Verwaltung übernehmen wir für dich. So hast du den Kopf frei für das, was dir wichtig ist.

Deine Vorteile beim Wechsel

DEIN WEG ZUR KOSTENÜBERNAHME

In 4 Schritten zur Finanzierung deiner Assistenz

1

Beratung

Wir klären gemeinsam, welcher Kostenträger für dich zuständig ist.

2

Antrag

Wir helfen dir beim Antrag und bei allen Unterlagen.

3

Bedarfsermittlung

Auf Wunsch begleiten wir dich zum Gesamtplanverfahren.

4

Start

Sobald die Finanzierung steht, startet dein persönliches Assistenzteam.

Du bekommst bereits Eingliederungshilfe oder hast einen Bewilligungsbescheid?
Dann melde dich direkt bei uns – wir starten ohne Umwege.

Meldet euch bei uns – wir beraten euch gerne.

Unsicher, was dir zusteht? Schreib uns einfach – per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei dir.

E-Mail: info@aia-lueneburg.de